Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und des «Grafik Studio Murschetz», nachfolgend in Kurzform «M» genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

  • Das Grafik-Studio «M» erbringt folgende Leistungen im Bereich der Visuellen Kommunikation (Corporate-, Print- und Web-Design): Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und Produktionsüberwachung. Für weitere Leistungen im Bereich, Web-Programming, Fotografie, Text und Lektorat, arbeitet «M» mit ausgewählten Spezialisten zusammen.

  • Das Grafik-Studio «M» verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.

  • Die Urheberrechte an allen von dem Grafik-Studio «M» geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich «M». Die Urheberrechte an allen von dem Grafik-Studio «M» geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich «M» Der Auftraggeber ist ohne Einverständnis von «M» nicht berechtigt, Änderungen an den betreffenden Arbeiten vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von «M».

  • Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch das Grafik-Studio «M» geschaffenene Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, beziehungsweise der Offertenstellung. Die von «M» geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von «M» einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

  • Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht «M» davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

  • Das Grafik-Studio «M» bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist es ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien von «M» anteilmässig verrechnet werden.

  • Die elektronischen Daten und Originale, gehören grundsätzlich dem Grafik-Studio «M» und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung als .pdf zur Verfügung gestellt.

  • Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist dem Grafik-Studio «M» unaufgefordert 10 einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 5 Exemplare, zu überlassen. «M» steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

  • Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offert-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.

  • Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten von «M» erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Preisangaben von «M» beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.

  • Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. «M» tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an «M» zugestellt werden.

  • Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Die Rechnungen sind zahlbar innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vermerkt ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat «M» Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

  • Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

  • Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftragsabschluss bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Der Dauerauftrag wird vertraglich geregelt und kommt vorallem bei Gesamtkonzepten bzw. -kampagnen zum Einsatz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und geografischen Geltungsbereich sowie das Budget.

  • Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei bis drei Vorschläge, sofern nichts anderes auf der Offerte vereinbart wurde. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das ok kann auch via E-Mail erfolgen.

  • Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat das Grafik-Studio «M» einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

  • «M» ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen, je nach Auftragsgrösse, in Anspruch zu nehmen.

  • «M» verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von «M» kann der Kunde jederzeit verlangen.

  • Dem Grafik-Studio «M» übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.

  • Die von «M» erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.